Dieser Thread dient als Übersicht und benötigt die Beteiligung und Aufmerksamkeit aller!
Verbesserungsvorschläge können gerne aufgenommen werden. Bedankungen werden gerne entgegengenommen! Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten. Dort wo die á stehen müsst ihr euch einen Pfeil denken. bei den é ebenfalls. Am besten ladet ihr euch aber einfach das Doc runter, welches im Anhang ist. Da habt ihr es dann schön formatiert
SW LK 13.2
Europäische Union :
1) Entstehungsgründe
• Wunsch nach einem Selbstverständnis: ein demokratisches Europa als Alternative zu den Nationalstaaten
• Wunsch nach Sicherheit und Frieden: Die vereinzelten Nationalstaaten konnten vor 1945 die großen Kriege nicht verhindern.
• Wunsch nach Freiheit und Mobilität: freier Waren-, Personen-, Kapital- und Dienstleistungsverkehr
• Hoffnung auf wirtschaftlichen Wohlstand: größere wirtschaftliche Stabilität und Prosperität
• Gemeinsame Macht: größere politische und wirtschaftliche Macht des vereinten Europas als Gegengewicht zur USA, Volksrepublik China und Indien.
è geographische Gemeinschaft
è Wertegemeinschaft (Demokratie, Freiheit, Achtung der Menschenrechte)
è Gemeinsamer Wirschaftsraum
2) Wichtige Stadien der Eignungsprozesse
• Montanunion zwischen Frankreich, Deutschland, Beneluxstaaten und Italien à EGKS Paris 1951 ( Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl als Grundstein für die wirtschaftliche und politische Einigung westeuropäischer Staaten)
• 1957 römische Verträge à EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft à Zollunion mit Sitz in Brüssel)
• 1992 Maastrichter Vertrag
è EWWU (Europäische Wirtschafts- und Währungsunion)
è Integration zweier neuer Säulen ( 1. Außen und Sicherheitspolitik; 2. Polizeiliche Zusammenarbeit)
• 2003 Athen
è Erweiterung der EU à Schaffung eines neuen Europas ( 25 Mitgliedstaaten)
• 2000 Vertrag von Nizza
è Neugestaltung der politischen Institutionen in Europa
è Ermöglichung politischer Handlungsfähigkeit durch Neuordnung von Kompetenzfragen der EU-Organe
3) Wichtige Elemente
• EWWU à Zusammenschluss der 11 Teilnehmerstaaten auf dem Gebiet der Geld- und Währungspolitik am (01.01.1999)
è Hauptziel: Gründung einer Zone mit monetärer Stabilität die, welches durch die Einführung einer gemeinsamen Währung erreicht werden sollte
è Weitere Ziele: Wachstum und politische Stabilität (Frieden)
Kovergenzkriterien:
• Inflationsrate darf nicht über der der 3 Preisstabilsten Staaten des Vorjahres liegen
• Nettoverschuldung darf jährlich nicht über mehr als 3% des BIP liegen
• Gesamtverschuldung darf nicht höher als 60 % des BIP sein
• Schwankungsbreite im Europäischen Wertungssystem darf seit 2 Jahren nicht überschritten sein à geringe Schwankungen der nationalen Währung gegenüber dem Euro
• Zinsen im Nichtteilnehmerstaat dürfen nicht stark von den Zinsen in der EU abweichen
• GASP (gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik)
è Ziel des Maastrichter Vertrages ist es eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zu erarbeiten und zu verwirklichen
è Jeder Staat verfolgt zunächst jedoch eine eigene Außenpolitik, holt sich jedoch in einigen Angelegenheiten die Standpunkte der übrigen Staaten ein und berücksichtigt sie
è Taucht eine wichtige außen oder sicherheitspolitische Frage auf, unterrichten sich die Partner in den GASP-Gremien und im Rat gegenseitig und stimmen ihr Verhalten aufeinander ab à Einzelstaaten handeln möglichst ähnlich
è Der Rat kann eine engere Form der Zusammenarbeit beschließen à gemeinsamer Standpunkt wird in einer bestimmten Frage festgelegt à Konsensprinzip (Staaten setzen den gemeinsamen Standpunkt um)
è Gemeinsame Aktion à binden für alle Staaten à wird vom Ministerrat beschlossen und kann mit qualifizierter Mehrheit entschieden werden à Verantwortlich für die Ausführung einer gemeinsamen Aktion ist der Ratsvorsitz
4) Bedeutung des Euro:
• der Euro ist eine starke Währung
• er macht es möglich, dass besser Handel betrieben werden kann
• ein wichtiger Integrationsschritt der die Staaten an die EU bindet
5) Europäische Identität
• politische Zielvorstellungen à Europa so einig wie nie
• Europa ist trotzdem in vielerlei Hinsicht heterogen à Kulturelle, Sprachliche und Gesellschaftliche Unterschiede à kleiner Raum große Vielfalt
• Bürger Europas fühlen sich meistens als Angehörige ihres Nationalstaates à manchmal sogar regional (Rheinländer)
• Objekt einer Einheit wird benötigt à wachsende EU, die sich als einheitsstiftend versteht
• Unterschiedliche Vorstellung der Mitgliedsländer wie die Identität gefüllt werden kann
Problemfragen:
è geographische Gemeinschaft ( Unklarheit über die Grenzen Europas à vor allen Dingen im Osten)
è Wertegemeinschaft (Demokratie, Freiheit, Achtung der Menschenrechte) à fehlender Überblick über die Verträge
è Gemeinsamer Wirtschaftsraum à Symbol der EU aber zu wenig für eine weitgehende Identifikation mit Europa
6) Erweiterung der EU
Kopenhagener Kriterien:
• Juni 1993 à politische Bereitschaft der Staatschefs mittel- und osteuropäische Länder in die EU aufzunehmen
• Stabilität der Demokratie und ihrer Institutionen (Rechtsstaat, Mehrparteiensystem, Menschenrechte, Schutz von Minderheiten, Pluralismus usw.)
• Eine funktionierende Marktwirtschaft, die dem Wettbewerbsdruck im Binnenmarkt standhält
• Fähigkeit zur Übernahme der Rechte und Pflichten, die sich aus dem Acquis (Bestand aller Rechtsvorschriften) der EU ergeben
• Einverständnis mit den Zielen der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion
7) Institutionen der EU
Europäisches Parlament:
• Erste Direktwahl 1979
• Vertretung der Völker und Menschen in Europa
• Bürger und Bürgerinnen wählen ihre Abgeordneten direkt für eine Amtszeit von 5 Jahren in allgemeinen, freien und geheimen Wahlen
1) multinationales Parlament
è Größtes multinationales Parlament der Welt à 785 Abgeordnete aus 27 Nationen vertreten 490 Millionen Bürger
è Seit 2004 ist eine Mitgliedschaft unvereinbar mit einem Mandat als Abgeordneter in einem nationalen Parlament (Übergangsregelungen für Irland und Großbritannien)
è Wie viele Abgeordnete aus den einzelnen EU-Staaten kommen ist vertraglich festgelegt à Deutschland 99 Abgeordnete à kleineren Staaten wird eine Überpräsentation zugestanden
2) Aufgaben und Ziele
à beschließt zusammen mit Ministerrat Gesetze, die in allen Mitgliedsstaaten gültig sind
è Setzt sich für Wahrung der Menschenrechte und Grundrechte ein
è Engagiert sich für den sozialen Ausgleich in Europa, Abbau der Arbeitslosigkeit, wirtschaftliches Wachstum der Gemeinschaft
è Schutz der Umwelt und Verbraucher
è Förderung der Jugend
è Gerechte Gestaltung der Globalisierung und starke Friedenspolitische Rolle der EU
3) Besonderheiten
à 23 Amtssprachen
è Arbeitsorte in 3 europäischen Ländern
è Sitz – Straßburg (12 Plenarsitzungen), Brüssel (Ausschuss und Fraktionssitzungen), Luxemburg (Parlamentsverwaltung, Generalsekretariat)
Europäischer Rat:
• Setzt sich immer aus jeweils einem Minister jedes Mitgliedsstaates zusammen, der befugt ist, für die Regierung seines Staates verbindlich zu handeln
• Sitz: Brüssel (Tagungen) und Luxemburg ( in 3 Monaten im Jahr: April, Juni, Oktober)
• Präsidentschaft: Vorsitz im Rat hat der jeweilige Präsident der EU à Präsidentschaft wechselt alle 6 Monate
• Ist vom Rat die Reden, so ist die Zusammenkunft aller Außenminister gemeint
• Zusammentreffen anderer Minister à Fachbereiche (Bezeichnung Fachressort z.B. Rat der Agrarminister)
• Unterstützt vom Generalsekreteriat (Brüssel), ständigen Vertretern der Regierungen (Ausschuss) und Ausschüssen mit Beamten der nationalen Fachminister
Aufgaben und Ziele:
• Natürlicher Gegenpart des Parlaments und der Kommission
• Staaten vertreten ihre nationalen Interessen à Kompromiss zwischen den europäischen Zielen von Kommission und Parlament und den nationalen Interessen
• Gründungsverträge von 1957 übertrugen dem Rat die gesetzgebende Gewalt à nur er konnte bis 1993 Rechtsakte mit Gesetzeskraft verfassen oder verhindern à Kritiker: zu große Macht
• Heute muss der Rat vor Beschlussfassung mit dem Europäischen Parlament zusammenarbeiten à kann aber gegen dessen Mehrheit entscheiden
• Kann nur Beschlüsse fassen, wenn ein Gesetzesvorschlag der Kommission vorliegt à kann aber Vorschläge anfordern
• Vorschlag der Kommission wird zunächst o, Ausschuss der ständigen Vertreter beraten à Gegensätze der Meinungen ausräumen à in bestimmten Fällen (Landwirtschaft, Verkehr, Steuern kann ein Gesetz sofort verabschiedet werden)
• Europäische Union sieht für wichtige Politikbereiche wie Bildung, Forschung oder Umwelt die Einberufung eines Vermittlungsausschusses vor à Parlament hat vorher Änderungen zweiter Lesung abgelehnt à Einigung à dritte Lesung à drei Beschlussmöglichkeiten à einfache Mehrheit, qualifizierte Mehrheit, einstimmig
• Einstimmig oder einfach à jedes Land hat eine Stimme
• Qualifizierte Mehrheit à Stimmen entsprechend der Größe des Landes (Deutschland 29)
Europäische Kommission:
• Zusammensetzung: 22 Kommissare à Staatsangehörige eines Mitgliedslandes à seit 2005 „ein Land, ein Kommissar“ (26 Kommissare) à was nach der Erweiterung geschehen sollte stand noch nicht fest
• Amtszeit: 5 Jahre
• Verwaltung: 24 Generaldirektionen à vergleichbar mit Ministerien eines Staates
• Sitz: Brüssel à Vertretungen in allen Mitgliedsstaaten und Delegationen in 100 weiteren Staaten
• Tätigkeit: à Verabschiedung von Rechtsakten und Durchführungsbestimmungen;
è Vorlegen von Gesetzesentwürfen an den Rat
Aufgaben und Ziele:
• Eigentliches Machtzentrum der EU à vergleichbar mit Regierung eines Nationalstaates
• Exekutive der EU à Aufgaben gehen über das Exekutivrecht hinaus à Recht zur Gesetzesinitiative (Vorschläge) à Parlament und Rat müssen sich mit den Vorschlägen befassen
• Erheblicher Einfluss auf die Entwicklung der Gemeinschaft à „Motor“ der Gemeinschaft
• Exekutivrecht:
è Kommission überwacht ob die Gesetze eingehalten werden
è Rechtsakte und Durchführungsbestimmungen
è Bußgeldverhängungen (z.B. gegen Unternehmen)
• Haushaltsrecht:
è Vorentwurf des Haushalts der EU und dessen Verwaltung à größter Fonds: EAGFL (gemeinsame Agrarpolitik; Hälfte des Haushalts)
• Kontrollrecht:
è „Hüterin der Verträge“
è Bei Verstoß des Rechts à Klage vor dem Europäischen Gerichtshof
Unabhängigkeit:
• Kommissare sind weder dem Ministerrat noch den Regierungen unterstellt
• Sie sind allein Europa verpflichtet
• Vergleichbar mit Ministern à bei z.B. europäischer Regierung (fiktiv)
Europäischer Gerichtshof:
• Sitz: Luxemburg
• 15 Richter à werden von den Regierungen für 6 Jahre ernannt
• 9 Generalanwälte à unparteiisch à bereiten mit Schlussanträgen die Entscheidungen des Gerichtshofs vor
Aufgaben und Ziele:
• Oberstes Gericht der Gemeinschaft
• Sichert die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge
è Urteile zu Verträgen (primäres EU-Recht)
è Urteile zu Rechtsakten der Gemeinschaft (Sekundärrecht)
è Vorabentscheidungen à wenn ein nationales Gericht in einem Prozess eine Frage des Europarechts für relevant hält, kann es die Frage dem EUGH zu Entscheidung vorlegen
Kritik an den Institutionen:
• Ferne der Bevölkerung zum Wahlkreiskandidaten des Europaparlaments
• Nur begrenzte legislative Funktion (siehe Stellung von Rat und Ministerrat)
• Kommissare werden nicht gewählt, aber Möglichkeiten der Abwahl der Kommission
• Begrenzte Haushaltsrechte
• Keine Gesetzesinitiativrechte (Parlament)
• Mitbestimmungsmöglichkeiten à Anhörung, Zustimmung, Zusammenarbeit, Mitentscheidung
Demokratiedefizit
• Nirgendwo gibt es so viele Institutionen bezüglich der Gesetzesfindung
• Starke Macht der beiden Räte
• Das Parlament hat kein Initiativrecht
• Entmachtung der nationalen Parlamente (Artikel 23,79 GG)
• Nur das Parlament wird direkt vom Volk gewählt
• Beschränkte Einflussmöglichkeiten gegenüber der Kommission (Parlament) siehe Ernennung der Gesamtkommission
• Subsidiarität gewährleistet
Verfassungsvertrag und Reformvertrag
• Verfassungsvertrag:
è In einer Verfassung wird geregelt, welche Symbole ein Land hat, wie sich das Verhältnis von Teilstaaten zum Gesamtstaat gestaltet und welche Grundrechte die Bürgerinnen und Bürger haben. Eine Parlaments- oder Volksabstimmung setzt sie in Kraft.
è Bis zum Jahre 2003 entwarf eine parlamentarische Versammlung (Konvent) einen Verfassungsvertrag der im Zuge der Erweiterung 2004 unterschieben wurde
è In Frankreich und in den Niederlanden aber lehnte eine Mehrheit der Bevölkerung die Verfassung um Jahr 2005 ab
• Reformvertrag (Vertrag von Lissabon)
è Wenn Staaten ihre gemeinsamen, zwischenstaatlichen Aufgaben festschreiben, vereinbaren ihre Regierungen in einer Konferenz einen internationalen Vertrag. Diese Regierungskonferenzen tagen meistens nicht öffentlich unter der Leitung der Außenminister
è Damit der Vertrag in Kraft tritt müssen in allen Unterzeichnerstaaten Parlamente oder Bevölkerungen zustimmen.
è In Irland steht noch eine Volksabstimmung aus; Frankreich und die Niederlande haben dem Vertrag mit einer Parlamentsentscheidung zugestimmt
• Unterschiede zwischen Vertrag und Verfassung:
è die Verfassung gilt als Grundlage des Vertrages von Lissabon
è Im Vertrag gibt es keine Flagge, Hymne oder einen Außenminister der EU
è Meistens wurden bei wenigen Artikeln nur der Wortlaut verändert (Verfassung: Europäische Rahmengesetze; Vertrag: ordentliches Gesetzgebungsverfahren)
• Ziele des Vertrags:
è Demokratischeres und transparentes Europa
1.) stärkeres europäisches Parlament
2.) Einbeziehung der nationalen Parlamente à Einhaltung des Subsidiaritätsprinzip à Europäisches Parlament erhält mehr Gewicht à Zuwachs an Demokratie
è Effizienteres Europa
1.) schnelle und effiziente Entscheidungsfindung à Ausdehnung der Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit
2.) stabilere und schlankere Institutionen à Wahl eines Kommissionspräsidenten für zweieinhalb Jahre
3.) Verbesserung der Lebensbedingungen
è Europa der Rechte und Werte der Freiheit, Solidarität und Sicherheit
1.) Demokratische Werte
2.) Bürgerrechte und Charta der Grundrechte à bestehende und neue Rechte
3.) Solidarität zwischen Mitgliedsstaaten
4.) Mehr Sicherheit für alle
è Europa als Global Player
1.) Hoher Vertreter für die EU für die Außen- und Sicherheitspolitik wird gewählt
2.) europäischer Auswärtiger Dienst unterstützt Hohen Vertreter
9) Integrationsarten:
Bundesstaat:
• Ziel: Vereinigte Staaten von Europa
• Motiv: Sicherung von Frieden und Demokratie durch Einschränkung nationalstaatlicher Einflüsse, Machtansprüche, Schaffung einer staatlichen Einheit, Staatssouveränität für Europa
• Prozess: Förderalisierung und Verzicht auf staatliche Souveränität, Unterordnung unter europäische Verfassung, Entscheidung durch Mehrheitsprinzip durch supranationale Organe
Staatenbund/Konföderation:
• Ziel: Europa der Nationen
• Motiv: Sicherung von Frieden, Demokratie durch Machterhalt und Souveränität, Zusammenschluss zur Koordinierung nationaler Interessen
• Prozess: lose Verbindung selbstständiger Staaten, Souveränität verbleibt bei den Nationalstaaten, Kooperation ohne direkte Übertragung von Hoheitsrechten auf supranationale Institutionen
Staatenverbund:
• Ziel: politische Union
• Motiv: Sicherung von Frieden, Demokratie und Wohlstand durch fortschreitende Vergemeinschaftung von Politikbereichen
• Prozess: kompliziertes Netzwerk institutioneller Kooperation, durchgeführte Integrationsprozesse (Bsp. Binnenmarkt Eurozone) ziehen weitere Integrationsarten nach sich à spill-over Effekte
In diesem Zusammenhang könnte auch die Bezeichnung „Europäischer Integrationsverbund“ genannt und beschrieben werden
10) Szenarien
Titanic Modell:
• Ende der Integration
• Gefährdung bis hin zur Auflösung der EU
• EU nicht fähig Herausforderungen von innen und außen standzuhalten
• Interessen und Leistungsunterschiede zwischen Mitgliedsstaaten
• Handlungsunfähigkeit
• Rückverlangung bereits übertragener Politikbereiche auf nationale Ebene
• Währungsunion löst sich auf
• Keine Einigung bei Sicherheitspolitischen Fragen
• Dominierender Einfluss der USA kehrt zurück
Geschlossenes Kerneuropa:
• Ein Kern von Mitgliedsstaaten macht sich auf den Weg zu mehr Europa à traditionelle EU
• Andere bleiben zurück
• Es ist nicht möglich für neue Staaten zu den voranschreitenden Staaten zu stoßen
• Alte Union gleicht einer bloßen Freihandelszone
Methode Monnet :
• Kleine, aber beständige Schritte zu mehr Europa, die alle Mitgliedsstaaten mitgehen
• Entwicklung setzt sich nach Muster der vergangenen Jahrzehnte fort
• Tiefgreifende Reformen am politischen System scheitern (Verfassung)
• Kommission als Hüterin der Verträge wird als Modernisierungsmotor auf Europäischer eben wahrgenommen
• Wille der Regierungen international mitzubestimmen
Europa der offenen Kerne:
• Einzelne Mitgliedsstaaten gehen voran, alle anderen können aber jederzeit folgen
• Bildung von vertiefungswilligen Gruppen à integrationswillige Mitgliedsstaaten
• Endziel der politischen Union voranbringen
• Zusammenarbeit mit Nicht-Mitgliedsstaaten wir unter das institutionelle Dach einer europäischen Stabilitäts- und Wachstumsgemeinschaft gestellt
• Problem: Die Lücke zwischen teilnehmenden und nicht teilnehmenden Staaten könnte zu große werden
Supermacht Europa:
• Politische Union wird Wirklichkeit
• Potenzial wird in vollem Umfang genutzt à Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Bevölkerungszahl, militärisches Potenzial und das europäische Wertesystem bilden eine beachtliche Handlungsbasis
• Stetige Reformerfolge die die Handlungsfähigkeit der EU erheblich verbessern
• Interne und internationale Herausforderungen können gelöst werden
• Wir-Gefühl à Europäische Identität
• Gewaltenteilung
• Solidarität
• Mitgliederaufnahme möglich
Verbesserungsvorschläge können gerne aufgenommen werden. Bedankungen werden gerne entgegengenommen! Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten. Dort wo die á stehen müsst ihr euch einen Pfeil denken. bei den é ebenfalls. Am besten ladet ihr euch aber einfach das Doc runter, welches im Anhang ist. Da habt ihr es dann schön formatiert
SW LK 13.2
Europäische Union :
1) Entstehungsgründe
• Wunsch nach einem Selbstverständnis: ein demokratisches Europa als Alternative zu den Nationalstaaten
• Wunsch nach Sicherheit und Frieden: Die vereinzelten Nationalstaaten konnten vor 1945 die großen Kriege nicht verhindern.
• Wunsch nach Freiheit und Mobilität: freier Waren-, Personen-, Kapital- und Dienstleistungsverkehr
• Hoffnung auf wirtschaftlichen Wohlstand: größere wirtschaftliche Stabilität und Prosperität
• Gemeinsame Macht: größere politische und wirtschaftliche Macht des vereinten Europas als Gegengewicht zur USA, Volksrepublik China und Indien.
è geographische Gemeinschaft
è Wertegemeinschaft (Demokratie, Freiheit, Achtung der Menschenrechte)
è Gemeinsamer Wirschaftsraum
2) Wichtige Stadien der Eignungsprozesse
• Montanunion zwischen Frankreich, Deutschland, Beneluxstaaten und Italien à EGKS Paris 1951 ( Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl als Grundstein für die wirtschaftliche und politische Einigung westeuropäischer Staaten)
• 1957 römische Verträge à EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft à Zollunion mit Sitz in Brüssel)
• 1992 Maastrichter Vertrag
è EWWU (Europäische Wirtschafts- und Währungsunion)
è Integration zweier neuer Säulen ( 1. Außen und Sicherheitspolitik; 2. Polizeiliche Zusammenarbeit)
• 2003 Athen
è Erweiterung der EU à Schaffung eines neuen Europas ( 25 Mitgliedstaaten)
• 2000 Vertrag von Nizza
è Neugestaltung der politischen Institutionen in Europa
è Ermöglichung politischer Handlungsfähigkeit durch Neuordnung von Kompetenzfragen der EU-Organe
3) Wichtige Elemente
• EWWU à Zusammenschluss der 11 Teilnehmerstaaten auf dem Gebiet der Geld- und Währungspolitik am (01.01.1999)
è Hauptziel: Gründung einer Zone mit monetärer Stabilität die, welches durch die Einführung einer gemeinsamen Währung erreicht werden sollte
è Weitere Ziele: Wachstum und politische Stabilität (Frieden)
Kovergenzkriterien:
• Inflationsrate darf nicht über der der 3 Preisstabilsten Staaten des Vorjahres liegen
• Nettoverschuldung darf jährlich nicht über mehr als 3% des BIP liegen
• Gesamtverschuldung darf nicht höher als 60 % des BIP sein
• Schwankungsbreite im Europäischen Wertungssystem darf seit 2 Jahren nicht überschritten sein à geringe Schwankungen der nationalen Währung gegenüber dem Euro
• Zinsen im Nichtteilnehmerstaat dürfen nicht stark von den Zinsen in der EU abweichen
• GASP (gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik)
è Ziel des Maastrichter Vertrages ist es eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zu erarbeiten und zu verwirklichen
è Jeder Staat verfolgt zunächst jedoch eine eigene Außenpolitik, holt sich jedoch in einigen Angelegenheiten die Standpunkte der übrigen Staaten ein und berücksichtigt sie
è Taucht eine wichtige außen oder sicherheitspolitische Frage auf, unterrichten sich die Partner in den GASP-Gremien und im Rat gegenseitig und stimmen ihr Verhalten aufeinander ab à Einzelstaaten handeln möglichst ähnlich
è Der Rat kann eine engere Form der Zusammenarbeit beschließen à gemeinsamer Standpunkt wird in einer bestimmten Frage festgelegt à Konsensprinzip (Staaten setzen den gemeinsamen Standpunkt um)
è Gemeinsame Aktion à binden für alle Staaten à wird vom Ministerrat beschlossen und kann mit qualifizierter Mehrheit entschieden werden à Verantwortlich für die Ausführung einer gemeinsamen Aktion ist der Ratsvorsitz
4) Bedeutung des Euro:
• der Euro ist eine starke Währung
• er macht es möglich, dass besser Handel betrieben werden kann
• ein wichtiger Integrationsschritt der die Staaten an die EU bindet
5) Europäische Identität
• politische Zielvorstellungen à Europa so einig wie nie
• Europa ist trotzdem in vielerlei Hinsicht heterogen à Kulturelle, Sprachliche und Gesellschaftliche Unterschiede à kleiner Raum große Vielfalt
• Bürger Europas fühlen sich meistens als Angehörige ihres Nationalstaates à manchmal sogar regional (Rheinländer)
• Objekt einer Einheit wird benötigt à wachsende EU, die sich als einheitsstiftend versteht
• Unterschiedliche Vorstellung der Mitgliedsländer wie die Identität gefüllt werden kann
Problemfragen:
è geographische Gemeinschaft ( Unklarheit über die Grenzen Europas à vor allen Dingen im Osten)
è Wertegemeinschaft (Demokratie, Freiheit, Achtung der Menschenrechte) à fehlender Überblick über die Verträge
è Gemeinsamer Wirtschaftsraum à Symbol der EU aber zu wenig für eine weitgehende Identifikation mit Europa
6) Erweiterung der EU
Kopenhagener Kriterien:
• Juni 1993 à politische Bereitschaft der Staatschefs mittel- und osteuropäische Länder in die EU aufzunehmen
• Stabilität der Demokratie und ihrer Institutionen (Rechtsstaat, Mehrparteiensystem, Menschenrechte, Schutz von Minderheiten, Pluralismus usw.)
• Eine funktionierende Marktwirtschaft, die dem Wettbewerbsdruck im Binnenmarkt standhält
• Fähigkeit zur Übernahme der Rechte und Pflichten, die sich aus dem Acquis (Bestand aller Rechtsvorschriften) der EU ergeben
• Einverständnis mit den Zielen der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion
7) Institutionen der EU
Europäisches Parlament:
• Erste Direktwahl 1979
• Vertretung der Völker und Menschen in Europa
• Bürger und Bürgerinnen wählen ihre Abgeordneten direkt für eine Amtszeit von 5 Jahren in allgemeinen, freien und geheimen Wahlen
1) multinationales Parlament
è Größtes multinationales Parlament der Welt à 785 Abgeordnete aus 27 Nationen vertreten 490 Millionen Bürger
è Seit 2004 ist eine Mitgliedschaft unvereinbar mit einem Mandat als Abgeordneter in einem nationalen Parlament (Übergangsregelungen für Irland und Großbritannien)
è Wie viele Abgeordnete aus den einzelnen EU-Staaten kommen ist vertraglich festgelegt à Deutschland 99 Abgeordnete à kleineren Staaten wird eine Überpräsentation zugestanden
2) Aufgaben und Ziele
à beschließt zusammen mit Ministerrat Gesetze, die in allen Mitgliedsstaaten gültig sind
è Setzt sich für Wahrung der Menschenrechte und Grundrechte ein
è Engagiert sich für den sozialen Ausgleich in Europa, Abbau der Arbeitslosigkeit, wirtschaftliches Wachstum der Gemeinschaft
è Schutz der Umwelt und Verbraucher
è Förderung der Jugend
è Gerechte Gestaltung der Globalisierung und starke Friedenspolitische Rolle der EU
3) Besonderheiten
à 23 Amtssprachen
è Arbeitsorte in 3 europäischen Ländern
è Sitz – Straßburg (12 Plenarsitzungen), Brüssel (Ausschuss und Fraktionssitzungen), Luxemburg (Parlamentsverwaltung, Generalsekretariat)
Europäischer Rat:
• Setzt sich immer aus jeweils einem Minister jedes Mitgliedsstaates zusammen, der befugt ist, für die Regierung seines Staates verbindlich zu handeln
• Sitz: Brüssel (Tagungen) und Luxemburg ( in 3 Monaten im Jahr: April, Juni, Oktober)
• Präsidentschaft: Vorsitz im Rat hat der jeweilige Präsident der EU à Präsidentschaft wechselt alle 6 Monate
• Ist vom Rat die Reden, so ist die Zusammenkunft aller Außenminister gemeint
• Zusammentreffen anderer Minister à Fachbereiche (Bezeichnung Fachressort z.B. Rat der Agrarminister)
• Unterstützt vom Generalsekreteriat (Brüssel), ständigen Vertretern der Regierungen (Ausschuss) und Ausschüssen mit Beamten der nationalen Fachminister
Aufgaben und Ziele:
• Natürlicher Gegenpart des Parlaments und der Kommission
• Staaten vertreten ihre nationalen Interessen à Kompromiss zwischen den europäischen Zielen von Kommission und Parlament und den nationalen Interessen
• Gründungsverträge von 1957 übertrugen dem Rat die gesetzgebende Gewalt à nur er konnte bis 1993 Rechtsakte mit Gesetzeskraft verfassen oder verhindern à Kritiker: zu große Macht
• Heute muss der Rat vor Beschlussfassung mit dem Europäischen Parlament zusammenarbeiten à kann aber gegen dessen Mehrheit entscheiden
• Kann nur Beschlüsse fassen, wenn ein Gesetzesvorschlag der Kommission vorliegt à kann aber Vorschläge anfordern
• Vorschlag der Kommission wird zunächst o, Ausschuss der ständigen Vertreter beraten à Gegensätze der Meinungen ausräumen à in bestimmten Fällen (Landwirtschaft, Verkehr, Steuern kann ein Gesetz sofort verabschiedet werden)
• Europäische Union sieht für wichtige Politikbereiche wie Bildung, Forschung oder Umwelt die Einberufung eines Vermittlungsausschusses vor à Parlament hat vorher Änderungen zweiter Lesung abgelehnt à Einigung à dritte Lesung à drei Beschlussmöglichkeiten à einfache Mehrheit, qualifizierte Mehrheit, einstimmig
• Einstimmig oder einfach à jedes Land hat eine Stimme
• Qualifizierte Mehrheit à Stimmen entsprechend der Größe des Landes (Deutschland 29)
Europäische Kommission:
• Zusammensetzung: 22 Kommissare à Staatsangehörige eines Mitgliedslandes à seit 2005 „ein Land, ein Kommissar“ (26 Kommissare) à was nach der Erweiterung geschehen sollte stand noch nicht fest
• Amtszeit: 5 Jahre
• Verwaltung: 24 Generaldirektionen à vergleichbar mit Ministerien eines Staates
• Sitz: Brüssel à Vertretungen in allen Mitgliedsstaaten und Delegationen in 100 weiteren Staaten
• Tätigkeit: à Verabschiedung von Rechtsakten und Durchführungsbestimmungen;
è Vorlegen von Gesetzesentwürfen an den Rat
Aufgaben und Ziele:
• Eigentliches Machtzentrum der EU à vergleichbar mit Regierung eines Nationalstaates
• Exekutive der EU à Aufgaben gehen über das Exekutivrecht hinaus à Recht zur Gesetzesinitiative (Vorschläge) à Parlament und Rat müssen sich mit den Vorschlägen befassen
• Erheblicher Einfluss auf die Entwicklung der Gemeinschaft à „Motor“ der Gemeinschaft
• Exekutivrecht:
è Kommission überwacht ob die Gesetze eingehalten werden
è Rechtsakte und Durchführungsbestimmungen
è Bußgeldverhängungen (z.B. gegen Unternehmen)
• Haushaltsrecht:
è Vorentwurf des Haushalts der EU und dessen Verwaltung à größter Fonds: EAGFL (gemeinsame Agrarpolitik; Hälfte des Haushalts)
• Kontrollrecht:
è „Hüterin der Verträge“
è Bei Verstoß des Rechts à Klage vor dem Europäischen Gerichtshof
Unabhängigkeit:
• Kommissare sind weder dem Ministerrat noch den Regierungen unterstellt
• Sie sind allein Europa verpflichtet
• Vergleichbar mit Ministern à bei z.B. europäischer Regierung (fiktiv)
Europäischer Gerichtshof:
• Sitz: Luxemburg
• 15 Richter à werden von den Regierungen für 6 Jahre ernannt
• 9 Generalanwälte à unparteiisch à bereiten mit Schlussanträgen die Entscheidungen des Gerichtshofs vor
Aufgaben und Ziele:
• Oberstes Gericht der Gemeinschaft
• Sichert die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge
è Urteile zu Verträgen (primäres EU-Recht)
è Urteile zu Rechtsakten der Gemeinschaft (Sekundärrecht)
è Vorabentscheidungen à wenn ein nationales Gericht in einem Prozess eine Frage des Europarechts für relevant hält, kann es die Frage dem EUGH zu Entscheidung vorlegen
Kritik an den Institutionen:
• Ferne der Bevölkerung zum Wahlkreiskandidaten des Europaparlaments
• Nur begrenzte legislative Funktion (siehe Stellung von Rat und Ministerrat)
• Kommissare werden nicht gewählt, aber Möglichkeiten der Abwahl der Kommission
• Begrenzte Haushaltsrechte
• Keine Gesetzesinitiativrechte (Parlament)
• Mitbestimmungsmöglichkeiten à Anhörung, Zustimmung, Zusammenarbeit, Mitentscheidung
Demokratiedefizit
• Nirgendwo gibt es so viele Institutionen bezüglich der Gesetzesfindung
• Starke Macht der beiden Räte
• Das Parlament hat kein Initiativrecht
• Entmachtung der nationalen Parlamente (Artikel 23,79 GG)
• Nur das Parlament wird direkt vom Volk gewählt
• Beschränkte Einflussmöglichkeiten gegenüber der Kommission (Parlament) siehe Ernennung der Gesamtkommission
• Subsidiarität gewährleistet
Verfassungsvertrag und Reformvertrag• Verfassungsvertrag:
è In einer Verfassung wird geregelt, welche Symbole ein Land hat, wie sich das Verhältnis von Teilstaaten zum Gesamtstaat gestaltet und welche Grundrechte die Bürgerinnen und Bürger haben. Eine Parlaments- oder Volksabstimmung setzt sie in Kraft.
è Bis zum Jahre 2003 entwarf eine parlamentarische Versammlung (Konvent) einen Verfassungsvertrag der im Zuge der Erweiterung 2004 unterschieben wurde
è In Frankreich und in den Niederlanden aber lehnte eine Mehrheit der Bevölkerung die Verfassung um Jahr 2005 ab
• Reformvertrag (Vertrag von Lissabon)
è Wenn Staaten ihre gemeinsamen, zwischenstaatlichen Aufgaben festschreiben, vereinbaren ihre Regierungen in einer Konferenz einen internationalen Vertrag. Diese Regierungskonferenzen tagen meistens nicht öffentlich unter der Leitung der Außenminister
è Damit der Vertrag in Kraft tritt müssen in allen Unterzeichnerstaaten Parlamente oder Bevölkerungen zustimmen.
è In Irland steht noch eine Volksabstimmung aus; Frankreich und die Niederlande haben dem Vertrag mit einer Parlamentsentscheidung zugestimmt
• Unterschiede zwischen Vertrag und Verfassung:
è die Verfassung gilt als Grundlage des Vertrages von Lissabon
è Im Vertrag gibt es keine Flagge, Hymne oder einen Außenminister der EU
è Meistens wurden bei wenigen Artikeln nur der Wortlaut verändert (Verfassung: Europäische Rahmengesetze; Vertrag: ordentliches Gesetzgebungsverfahren)
• Ziele des Vertrags:
è Demokratischeres und transparentes Europa
1.) stärkeres europäisches Parlament
2.) Einbeziehung der nationalen Parlamente à Einhaltung des Subsidiaritätsprinzip à Europäisches Parlament erhält mehr Gewicht à Zuwachs an Demokratie
è Effizienteres Europa
1.) schnelle und effiziente Entscheidungsfindung à Ausdehnung der Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit
2.) stabilere und schlankere Institutionen à Wahl eines Kommissionspräsidenten für zweieinhalb Jahre
3.) Verbesserung der Lebensbedingungen
è Europa der Rechte und Werte der Freiheit, Solidarität und Sicherheit
1.) Demokratische Werte
2.) Bürgerrechte und Charta der Grundrechte à bestehende und neue Rechte
3.) Solidarität zwischen Mitgliedsstaaten
4.) Mehr Sicherheit für alle
è Europa als Global Player
1.) Hoher Vertreter für die EU für die Außen- und Sicherheitspolitik wird gewählt
2.) europäischer Auswärtiger Dienst unterstützt Hohen Vertreter
9) Integrationsarten:
Bundesstaat:
• Ziel: Vereinigte Staaten von Europa
• Motiv: Sicherung von Frieden und Demokratie durch Einschränkung nationalstaatlicher Einflüsse, Machtansprüche, Schaffung einer staatlichen Einheit, Staatssouveränität für Europa
• Prozess: Förderalisierung und Verzicht auf staatliche Souveränität, Unterordnung unter europäische Verfassung, Entscheidung durch Mehrheitsprinzip durch supranationale Organe
Staatenbund/Konföderation:
• Ziel: Europa der Nationen
• Motiv: Sicherung von Frieden, Demokratie durch Machterhalt und Souveränität, Zusammenschluss zur Koordinierung nationaler Interessen
• Prozess: lose Verbindung selbstständiger Staaten, Souveränität verbleibt bei den Nationalstaaten, Kooperation ohne direkte Übertragung von Hoheitsrechten auf supranationale Institutionen
Staatenverbund:
• Ziel: politische Union
• Motiv: Sicherung von Frieden, Demokratie und Wohlstand durch fortschreitende Vergemeinschaftung von Politikbereichen
• Prozess: kompliziertes Netzwerk institutioneller Kooperation, durchgeführte Integrationsprozesse (Bsp. Binnenmarkt Eurozone) ziehen weitere Integrationsarten nach sich à spill-over Effekte
In diesem Zusammenhang könnte auch die Bezeichnung „Europäischer Integrationsverbund“ genannt und beschrieben werden
10) Szenarien
Titanic Modell:
• Ende der Integration
• Gefährdung bis hin zur Auflösung der EU
• EU nicht fähig Herausforderungen von innen und außen standzuhalten
• Interessen und Leistungsunterschiede zwischen Mitgliedsstaaten
• Handlungsunfähigkeit
• Rückverlangung bereits übertragener Politikbereiche auf nationale Ebene
• Währungsunion löst sich auf
• Keine Einigung bei Sicherheitspolitischen Fragen
• Dominierender Einfluss der USA kehrt zurück
Geschlossenes Kerneuropa:
• Ein Kern von Mitgliedsstaaten macht sich auf den Weg zu mehr Europa à traditionelle EU
• Andere bleiben zurück
• Es ist nicht möglich für neue Staaten zu den voranschreitenden Staaten zu stoßen
• Alte Union gleicht einer bloßen Freihandelszone
Methode Monnet :
• Kleine, aber beständige Schritte zu mehr Europa, die alle Mitgliedsstaaten mitgehen
• Entwicklung setzt sich nach Muster der vergangenen Jahrzehnte fort
• Tiefgreifende Reformen am politischen System scheitern (Verfassung)
• Kommission als Hüterin der Verträge wird als Modernisierungsmotor auf Europäischer eben wahrgenommen
• Wille der Regierungen international mitzubestimmen
Europa der offenen Kerne:
• Einzelne Mitgliedsstaaten gehen voran, alle anderen können aber jederzeit folgen
• Bildung von vertiefungswilligen Gruppen à integrationswillige Mitgliedsstaaten
• Endziel der politischen Union voranbringen
• Zusammenarbeit mit Nicht-Mitgliedsstaaten wir unter das institutionelle Dach einer europäischen Stabilitäts- und Wachstumsgemeinschaft gestellt
• Problem: Die Lücke zwischen teilnehmenden und nicht teilnehmenden Staaten könnte zu große werden
Supermacht Europa:
• Politische Union wird Wirklichkeit
• Potenzial wird in vollem Umfang genutzt à Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Bevölkerungszahl, militärisches Potenzial und das europäische Wertesystem bilden eine beachtliche Handlungsbasis
• Stetige Reformerfolge die die Handlungsfähigkeit der EU erheblich verbessern
• Interne und internationale Herausforderungen können gelöst werden
• Wir-Gefühl à Europäische Identität
• Gewaltenteilung
• Solidarität
• Mitgliederaufnahme möglich
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dankeschön ^^

