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DTH MG
Schüler | Baden-Württemberg
14.04.2022 um 16:25 Uhr
Moin,

mal angenommen: ich schaffe in Schriftlichen 60 Punkte, haue dann aber im mündlichen rein und hole nur 35 Punkte. Dann hab ich 95. Kann ich dann noch sagen: Ja, kann ich evtl. noch in den schriftlichen Fächern in die Nachprüfung gehen? Oder geht das nur direkt, bei der Notenbekanntgabe der schriftlichen Abifächer. Rein hypothetisch, aber würde mich dennoch interessieren ;D
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#439209
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X_X
Schüler | Baden-Württemberg
14.04.2022 um 19:33 Uhr
Meines Wissens nach, muss ein Antrag für eine mündliche Nachprüfung am Tag nach der Bekanntgabe der schriftlichen Ergebnisse erfolgen.
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#439218
 
X_X
Schüler | Baden-Württemberg
14.04.2022 um 19:39 Uhr
"Spätestens einen Schultag nach der Zeugnisausgabe des vierten Halbjahres beziehungsweise
der Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Abiturprüfung entscheiden Sie
• welche beiden Leistungsfächer Sie doppelt gewichten wollen;
• über die anzurechnenden Kurse im Block I der Gesamtqualifikation;
• ob Sie ein mündliches Prüfungsfach durch eine besondere Lernleistung ersetzen wollen;
• über freiwillige mündliche Prüfungen in Ihren schriftlichen Prüfungsfächern."

Auszug aus dem Leitfaden vom Kultusministerium
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#439220
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