Moin,
mal angenommen: ich schaffe in Schriftlichen 60 Punkte, haue dann aber im mündlichen rein und hole nur 35 Punkte. Dann hab ich 95. Kann ich dann noch sagen: Ja, kann ich evtl. noch in den schriftlichen Fächern in die Nachprüfung gehen? Oder geht das nur direkt, bei der Notenbekanntgabe der schriftlichen Abifächer. Rein hypothetisch, aber würde mich dennoch interessieren ;D
mal angenommen: ich schaffe in Schriftlichen 60 Punkte, haue dann aber im mündlichen rein und hole nur 35 Punkte. Dann hab ich 95. Kann ich dann noch sagen: Ja, kann ich evtl. noch in den schriftlichen Fächern in die Nachprüfung gehen? Oder geht das nur direkt, bei der Notenbekanntgabe der schriftlichen Abifächer. Rein hypothetisch, aber würde mich dennoch interessieren ;D
Meines Wissens nach, muss ein Antrag für eine mündliche Nachprüfung am Tag nach der Bekanntgabe der schriftlichen Ergebnisse erfolgen.
"Spätestens einen Schultag nach der Zeugnisausgabe des vierten Halbjahres beziehungsweise
der Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Abiturprüfung entscheiden Sie
• welche beiden Leistungsfächer Sie doppelt gewichten wollen;
• über die anzurechnenden Kurse im Block I der Gesamtqualifikation;
• ob Sie ein mündliches Prüfungsfach durch eine besondere Lernleistung ersetzen wollen;
• über freiwillige mündliche Prüfungen in Ihren schriftlichen Prüfungsfächern."
Auszug aus dem Leitfaden vom Kultusministerium
der Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Abiturprüfung entscheiden Sie
• welche beiden Leistungsfächer Sie doppelt gewichten wollen;
• über die anzurechnenden Kurse im Block I der Gesamtqualifikation;
• ob Sie ein mündliches Prüfungsfach durch eine besondere Lernleistung ersetzen wollen;
• über freiwillige mündliche Prüfungen in Ihren schriftlichen Prüfungsfächern."
Auszug aus dem Leitfaden vom Kultusministerium