Thüringen – Geschichte:
RousseuGeschichte
Hallo ich habe eine Frage zu Rousseu und seinem Gesellschaftsvertrag. Mir wird nicht ganz klar, ob nach dem Eingehen des Gesellschaftsvetrag jeder das EIgentum des anderen nutzen darf, weil es ja in der Hand des Souveräns also aller liegt? Oder darf das dann auch nur die Person nutzen, der es gehört? Gibt es eine Art Umverteilung? Vielen Dank für eure Hilfe.