t***x
ehm. Abiunity Nutzer
15.05.2015 um 22:22 Uhr
j
Zuletzt bearbeitet von tinax am 27.05.2015 um 20:48 Uhr
Ja bis zu 10 Jahren nach dem Abi und alle Abschlüsse, die du auf deinem Abi aufbaust. (Bachelor, Master...) Außerdem würde ich das an deiner Stelle NIEMANDEN erzählen, irgendjemand braucht immer ein bisschen mehr Aufmerksamkeit von Lehrern als Andere.
Und ob es rauskommt oder nicht, kommt ganz darauf an wie und in welchem Fach du das gemacht hast. Wenn du z.B in Deutsch eine Einleitung im Wortlaut kopierst ist das was Anderes, als wenn du in Mathe dir nur eine Beispielrechnung anschaust
Und ob es rauskommt oder nicht, kommt ganz darauf an wie und in welchem Fach du das gemacht hast. Wenn du z.B in Deutsch eine Einleitung im Wortlaut kopierst ist das was Anderes, als wenn du in Mathe dir nur eine Beispielrechnung anschaust
Fexi hat Recht. Solche Betrugsfälle sind der Grund, warum die Klausuren nicht ausgehändigt werden, sondern für 10 Jahre oder so archiviert. In dieser Zeit kann das Abi aberkannt werden. Aber ich denke, dass eine Aussage von Schülern nicht als Grund dafür nicht reicht sondern, dass feste Beweise nötig sind.
l***r
ehm. Abiunity Nutzer
25.05.2015 um 23:53 Uhr
Du tätest gut daran, diese Tatsache für dich zu behalten. Hier oder anderswo einen Thread zu eröffnen, ist keine gute Idee.
Zum eigentlichen Sachverhalt haben meine Vorposter bereits alles gesagt.
Zum eigentlichen Sachverhalt haben meine Vorposter bereits alles gesagt.
Ja, auch nachträglich kann bei einem eindeutigen Täuschungsnachweis das ganze Abitur aberkannt werden – nicht nur die eine ungültige Klausur. Üblicher Ablauf:
1. Null Punkte in der betroffenen Prüfung und Meldung an den Prüfungsausschuss.
2. Der Ausschuss kann bei schwerwiegendem oder wiederholtem Täuschungsversuch entscheiden, das gesamte Abitur als nicht bestanden zu werten.
3. Gegen solche Entscheidungen kannst du zwar Widerspruch einlegen, oft erkennt man die Maßnahme aber als rechtmäßig an, wenn ein klarer Betrugsnachweis vorliegt.
Selbst hochmoderne Hilfsmittel wie ein Spickprofi-Set bieten keinen rechtlichen Schutz – im Gegenteil: Wer beim Einsatz solcher Technik erwischt wird, riskiert direkt die Aberkennung aller Prüfungen.
1. Null Punkte in der betroffenen Prüfung und Meldung an den Prüfungsausschuss.
2. Der Ausschuss kann bei schwerwiegendem oder wiederholtem Täuschungsversuch entscheiden, das gesamte Abitur als nicht bestanden zu werten.
3. Gegen solche Entscheidungen kannst du zwar Widerspruch einlegen, oft erkennt man die Maßnahme aber als rechtmäßig an, wenn ein klarer Betrugsnachweis vorliegt.
Selbst hochmoderne Hilfsmittel wie ein Spickprofi-Set bieten keinen rechtlichen Schutz – im Gegenteil: Wer beim Einsatz solcher Technik erwischt wird, riskiert direkt die Aberkennung aller Prüfungen.