Hallöchen,
Ich muss am die Tage ein referat in Politik halten undzwar zu folgendem Thema:
" Gewaltenteilung/-verschränkung und Machtgefüge der Verfassungsorgane"
Ich komm mit den Gewaltbegriffen nicht so ganz klar, könnte die nochmal jemand auf einfachem Niveau definieren?
Außerdem zum Machtgefüge vllt n bisschen was sagen, also wie die organe zusammenhängen.
Würde mich freuen wenn ihr n paar gute infos hättet
Danke
Ich muss am die Tage ein referat in Politik halten undzwar zu folgendem Thema:
" Gewaltenteilung/-verschränkung und Machtgefüge der Verfassungsorgane"
Ich komm mit den Gewaltbegriffen nicht so ganz klar, könnte die nochmal jemand auf einfachem Niveau definieren?
Außerdem zum Machtgefüge vllt n bisschen was sagen, also wie die organe zusammenhängen.
Würde mich freuen wenn ihr n paar gute infos hättet

Danke
__________________Atzenpower!
Hallo erstmal,
also es gibt in diesem Zusammenhang 3 wichtige Begriffe, die zu unterscheiden sind: Gewaltentrennung, Gewaltenteilung und Gewaltenverschränkung.
Gewaltentrennung: Die 3 Gewalten sind strikt voneinander getrennt und es gibt keinerlei Möglichkeit, die es einer Gewalt möglich macht, eine andere zu beeinflusse. (Bsp.: USA - hier sind alle Organe streng getrennt, der Vize-Präsident bildet eine Ausnahme, aber die ist zu vernachlässigen)
Gewaltenteilung: Die 3 Gewalten sind immer noch getrennt, bzw. wie das Wort sagt geteilt, jedoch nicht vollkommen verschränkt. Sodass in einzelnen Fällen eine Gewalte eine Andere beeinflussen kann, dies aber nicht überall der Fall ist. (Bsp.: Deuschland - Mitglieder der Regierung sind gleichzeitig Mitglied im Bundestag, aber Judikative ist noch strikt getrennt)
Gewaltenverschränkung: Alle Gewalten beeinflussen und vermischen sich, sodass weder Trennung noch teilung vorhanden ist.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
lg
philipp
also es gibt in diesem Zusammenhang 3 wichtige Begriffe, die zu unterscheiden sind: Gewaltentrennung, Gewaltenteilung und Gewaltenverschränkung.
Gewaltentrennung: Die 3 Gewalten sind strikt voneinander getrennt und es gibt keinerlei Möglichkeit, die es einer Gewalt möglich macht, eine andere zu beeinflusse. (Bsp.: USA - hier sind alle Organe streng getrennt, der Vize-Präsident bildet eine Ausnahme, aber die ist zu vernachlässigen)
Gewaltenteilung: Die 3 Gewalten sind immer noch getrennt, bzw. wie das Wort sagt geteilt, jedoch nicht vollkommen verschränkt. Sodass in einzelnen Fällen eine Gewalte eine Andere beeinflussen kann, dies aber nicht überall der Fall ist. (Bsp.: Deuschland - Mitglieder der Regierung sind gleichzeitig Mitglied im Bundestag, aber Judikative ist noch strikt getrennt)
Gewaltenverschränkung: Alle Gewalten beeinflussen und vermischen sich, sodass weder Trennung noch teilung vorhanden ist.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
lg
philipp
__________________Über ein "Danke" freut man sich! =)
Und was lernen wir aus den Abiturprüfungen?
- Lernt bloß nicht, denn es kommen nur Textarbeit, pseudo Übergriffe und es wird grobes Wissen abgefragt!
Trotzdem waren sie mies
Und was lernen wir aus den Abiturprüfungen?
- Lernt bloß nicht, denn es kommen nur Textarbeit, pseudo Übergriffe und es wird grobes Wissen abgefragt!
Trotzdem waren sie mies

Hallo Glückspirat!
Schau mal auf
bpb-Gewaltenverschränkung
und auf
bpb-Gewaltenteilung
Hoffe es hilft dir etwas.
Gruß Liliyana
Schau mal auf
bpb-Gewaltenverschränkung
und auf
bpb-Gewaltenteilung
Hoffe es hilft dir etwas.
Gruß Liliyana
__________________DANKE abiunity!
...nett hier

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Also hat Deutschland jetzt die Gewaltenteilung oder die Gewaltenverschränkung? weil in dem link von liliy-me steht als gewaltenverschränkung...!?