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Nicky 123
Schüler | Nordrhein-Westfalen
11.04.2013 um 14:46 Uhr
was habt ihr denn bei 2b geschrieben?
Ich hab einfach alles aus dem Text rausgeschrieben & ein bisschen erläutert...
war mega doof gestellt die aufgabe
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#234430
 
Tobi1293
Schüler | Nordrhein-Westfalen
11.04.2013 um 14:49 Uhr
Zitat:
Original von Saprina
das hat echt alle gewundert, dass keins zur eu da war.


Mich ehrlich gesagt nicht.
Das war so oft in den letzten Jahren.
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#234477
 
Tobiyo
Schüler | Nordrhein-Westfalen
11.04.2013 um 14:53 Uhr
Also zur 2b)
man sollte eine IM TEXT GENANNTE MAßnahme nennen (für mich egal, ob die da erläutert wird oder nur genannt)

also da kann man sicher klagen ^

Außerdem:

Das Land will, dass man gute Noten schreibt
Aber GESCHENKt, war da nix

Je einfacher die Aufgabe, desto mehr wollen die hören Augenzwinkern
2
#234508
 
krissy591992
Schüler | Nordrhein-Westfalen
11.04.2013 um 14:53 Uhr
Habt ihr euch bei 3 nur auf das betreuungsgeld oder auch auf das bildungspaket bezogen ?
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#234514
 
lizaloer
Schüler | Nordrhein-Westfalen
11.04.2013 um 14:53 Uhr
Zitat:
Original von annalibertad
Hab die Klausur nicht genommen aber,
zur 2b kann ich sagen, was mein sowi lehrer angemerkt hat, weil er die aufgaben stellung missverständlich fand, dass man nicht die maßnahme erläutern sollte, die schon so gut wie komplett im text steht, sondern die anderen, die im text erwähnt wurden.


Was? unglücklich(( Ich hab nur Eltern- und Betreuungsgeld erklärt.. das heißt 0 Punkte?!
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#234520
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BBCodes