"Also das was ich gepostet habe stammt aus einem Wiki-Eintrag zum Thema ABITUR IN HESSEN!"
Dann tut es mir leid
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__________________Über eine Bedankung freue ich mich immer sehr
P1: Geschichte ; P2: Deutsch ; P3: Erdkunde ; P4: Mathe ; P5: Physik !
Abitur mit sehr guter Note bestanden - Lebensabschnitt zufrieden abgehakt!
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Also ich bin ebenfalls der Meinung, dass man in keiner der 5 Abiturprüfungen 0 Punkte schreiben darf.
An meiner Schule muss man in diesem Fall direkt zur mündlichen Nachprüfung. Um das Gesamtergebnis auf 5 Punkte zu steigern, müsste man allerdings 15 Punkte mündlich erreichen.
0 Punkte in einer der Prüfungen (wenn du dich durch das Mündliche nicht verbesserst) heißt also = nicht bestanden!
In deinen fall schließe ich mich dem Vorschlag von Nano an: Der Oberstufenkoordinator weiß auf jeden Fall bescheid!
Liebe Grüße.
An meiner Schule muss man in diesem Fall direkt zur mündlichen Nachprüfung. Um das Gesamtergebnis auf 5 Punkte zu steigern, müsste man allerdings 15 Punkte mündlich erreichen.
0 Punkte in einer der Prüfungen (wenn du dich durch das Mündliche nicht verbesserst) heißt also = nicht bestanden!
In deinen fall schließe ich mich dem Vorschlag von Nano an: Der Oberstufenkoordinator weiß auf jeden Fall bescheid!
Liebe Grüße.
Vielen Dank für eure vielen Antworten, ich frage die Woche mal in meiner Schule nach wie das ein Hessen aussieht.
LG
LG
D***e
ehm. Abiunity Nutzer
20.03.2011 um 21:42 Uhr
Für die Schüler aus Niedersachsen gibt es hier verbindliche Infos:
Quelle: http://www.schure.de/
Gesetz: Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOFAK)
§ 15 4.Abs. dort stehen die Bedingungen. Wenn jemand andere Informationen hat, bitte mit Rechtsgrundlage angeben, damit es hier nicht immer zu Verwirrungen kommt.
Zu Nachprüfungen hab ich jetzt gar nichts gefunden. Wenn da noch jemand sichere Quellen hat, immer her damit
Quelle: http://www.schure.de/
Gesetz: Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOFAK)
§ 15 4.Abs. dort stehen die Bedingungen. Wenn jemand andere Informationen hat, bitte mit Rechtsgrundlage angeben, damit es hier nicht immer zu Verwirrungen kommt.
Zu Nachprüfungen hab ich jetzt gar nichts gefunden. Wenn da noch jemand sichere Quellen hat, immer her damit
Zuletzt bearbeitet von Dickie am 20.03.2011 um 21:46 Uhr