Niedersachsen – Abitur Forum:
Unterkursregelung???Abitur Forum
Ah ok, hat sich erledigt:
In der gymnasialen Oberstufe und im Fachgymnasium müssen im Block I mindestens 200 Punkte nach der Anlage 2a erreicht werden; dabei müssen unter den 28 Schulhalbjahresergebnissen in einfacher Wertung mindestens 24 und unter den 8 Schulhalbjahresergebnissen in zweifacher Wertung mindestens 5 Schulhalbjahresergebnisse mit mindestens je 5 Punkten in einfacher Wertung erreicht worden sein.
Wenn 24 Schulhalbjahresergebnisse über 5Pkt sein müssen und es insgesamt 28 einzubringen gibt, ist es ja klar, dass nur max. 4 Unterkurse dabei sein dürfen...
Hätten sie aber auch ein bisschen deutlicher ausdrücken können
Lg,
Julia
In der gymnasialen Oberstufe und im Fachgymnasium müssen im Block I mindestens 200 Punkte nach der Anlage 2a erreicht werden; dabei müssen unter den 28 Schulhalbjahresergebnissen in einfacher Wertung mindestens 24 und unter den 8 Schulhalbjahresergebnissen in zweifacher Wertung mindestens 5 Schulhalbjahresergebnisse mit mindestens je 5 Punkten in einfacher Wertung erreicht worden sein.
Wenn 24 Schulhalbjahresergebnisse über 5Pkt sein müssen und es insgesamt 28 einzubringen gibt, ist es ja klar, dass nur max. 4 Unterkurse dabei sein dürfen...
Hätten sie aber auch ein bisschen deutlicher ausdrücken können

Lg,
Julia
Für Niedersachsen 2009 gilt ziemlich sicher:
- 3 Unterkurse in P1/P2
- 4 Unterkurse ab P3 ...
Habe das vor nicht all zu langer Zeit auf einem Zettel entnehmen können
- 3 Unterkurse in P1/P2
- 4 Unterkurse ab P3 ...
Habe das vor nicht all zu langer Zeit auf einem Zettel entnehmen können

halli hallo,
habe mir jetzt das ganz zettel-gewurste durchgelesen - bin aber immernoch nicht auf eineantwort für meine frage gekommen..
die regelung ist mir schon klar:
p1 & p2 : max. 2 unterkurse
p3, p4 & p5: max 4 "
meine frage:
Ist es möglich sich im zweiten halbjahr der 13ten Klasse, sprich 13.2,
noch im p4 & p5 einen unterkurs einhandeln?
greez
habe mir jetzt das ganz zettel-gewurste durchgelesen - bin aber immernoch nicht auf eineantwort für meine frage gekommen..
die regelung ist mir schon klar:
p1 & p2 : max. 2 unterkurse
p3, p4 & p5: max 4 "
meine frage:
Ist es möglich sich im zweiten halbjahr der 13ten Klasse, sprich 13.2,
noch im p4 & p5 einen unterkurs einhandeln?
greez
Zitat:
Original von Longjohn
halli hallo,
habe mir jetzt das ganz zettel-gewurste durchgelesen - bin aber immernoch nicht auf eineantwort für meine frage gekommen..
die regelung ist mir schon klar:
p1 & p2 : max. 2 unterkurse
p3, p4 & p5: max 4 "
halli hallo,
habe mir jetzt das ganz zettel-gewurste durchgelesen - bin aber immernoch nicht auf eineantwort für meine frage gekommen..
die regelung ist mir schon klar:
p1 & p2 : max. 2 unterkurse
p3, p4 & p5: max 4 "
Woher hast du das mit den 2 Unterkursen bei p1 und p2?
Soweit ich informiert bin, sind es 3 Unterkurse

http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C12621825_L20.pdf
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