ja niklas aber du musstest doch den kleinsten sprung von der uv spektrallinie angeben.. von n=5 zu n=4 ist die energie sehr niedrig und somit die wellenlänge auch zu hoch für den uv-bereich. von n=1 zu n=2 ist es der kleinste sprung, bei der die wellenlänge immer noch unter 400 nm ist..
Zuletzt bearbeitet von powerg am 30.04.2014 um 17:00 Uhr
Fand die Klausur eig ganz in ordnung. Aber mir fällt jz auf 3.2 hab ich wohl teilweise falsch. Hab eine exponentielle Regression gemacht und das r^2 lag bei 0,993 was ja nah bei 1 ist. Also hab ich geschrieben dass es eine exponentielle Abnahme ist und dazu die funktion aufgestellt. Zu den Werten aus der tabelle passt das auch ziemlich gut, aber anscheinend ist es ja ne potenzielle Funktion. Hab auch geschrieben, dass mit steigender geschwindigkeit die wellenlänge abnimmt. Gibt es da wohl trotzdem Teilpunkte? Wie viele Punkte gab es da nochmal insgesamt?
Zitat:
Original von schokki
Wie habt ihr das mit der Röntgenstrahlung und den beiden Abbildungen erklärt? (:
Ich hab nur geschrieben, dass beide Muster auf den selben Effekt beruhen und somit die Gleichung anwendbar ist...
Wie habt ihr das mit der Röntgenstrahlung und den beiden Abbildungen erklärt? (:
Ich hab nur geschrieben, dass beide Muster auf den selben Effekt beruhen und somit die Gleichung anwendbar ist...
Zudem liegt der Netzebenenabstand im Größenbereich der Wellenlänge der Röntgenstrahlung (also Pikometer)
Was habt ihr in den letzten Aufgabe bei den Röntgen gemacht, wieso man diese Wellenlänge auch anhand von der De Broglie Gleichung erklären kann ?
Zitat:
Original von PI-Kücken
Was habt ihr in den letzten Aufgabe bei den Röntgen gemacht, wieso man diese Wellenlänge auch anhand von der De Broglie Gleichung erklären kann ?
Was habt ihr in den letzten Aufgabe bei den Röntgen gemacht, wieso man diese Wellenlänge auch anhand von der De Broglie Gleichung erklären kann ?
Nicht anhand von der de Broglie Gleichung.
Gemeint war anhand der Gleichung Lambda = d*R/L
Diese Gleichung konntest du mithilfe der geometrischen Anordnung herleiten., dann gilt sie selbstverständlich auch für die Röntgenstrahlung.
Die Herleitung sollte an dieser Stelle erfolgen, weil vorher immer davon die Rede war, dass die obige Gleichung für einen Elektronenstrahl gilt. In der letzten Aufgabe solltest du nochmal klarstellen, dass diese auch für Röntgenstrahlung gilt. Das hättest du dann über die geometrische Anordnung machen können ( tan 2 alpha = R/L) --> alpha 0,5 tan^-1 R/L
Einsetzen in Bragg-Bedingung : Lambda = d*0,5 *2*R/L (Kleinwinkelnäherung)
--> Lambda = d*R/L, gilt dann auch für Röntgenstrahlung
Zuletzt bearbeitet von Omar1994 am 30.04.2014 um 20:27 Uhr