Ich versuchs mal Kontakt zu den wenigen anderen Musik Lk-Veteranen in NRW aufzunehmen
Was habt ihr für ein Thema genommen und wie seit ihr damit zurechtgekommen?
Ich habe die Sachtextaufgabe, Vorschlag 2 oder so, über "Musik zwischen Kunstanspruch und Popularität" über die Erlkönigvertonung von Reichardt und Zelter, genommen. Fand die Klausur insgesamt ganz machbar.
Die Analyse war dabei bei mir zwar vom Gefühl her etwas oberflächlich und ungenau, dafür war fand ich die erste Aufgabe, die ja fast dieselbe Punktzahl umfasst ziehmlich einfach und zur letzten Aufgabe konnte man sich auch relativ leicht etwas aus den Fingern saugen. Ich habe zusammenfassend geschrieben, dass dieser Schanz (oder so) der Aufassung ist, dass die Musik bei einer Liedvertonung vorallem den Text in seiner Grundstimmung unterstützen und dessen Verbreitung begünstigen soll, eigene Interpretation und einen höheren Stellenwert der Musik lehnt Schanz in diesem Hinblick aber ab, und bezeichnet diese sogar als "dem Text schädlich". Der anonyme Autor hingegen nimmt den Standpunkt ein, dass eine Liedkomposition nach Schanz Auffassung "charakterlos" und "unbedeutend" sei, die Wirkung auf den Zuhörer nach mehrmaligem Hören sogar unzumutbar, da eine intensivere Auseinandersetzung mit dem Gesamtwerk nicht machbar ist. Musik und Poesie rückten in seinem Sinne eher zusammen, indem sich der Komponist der durchkomponierten Form bediene und die Musik über den Text hinausgehe.
Bei der letzten Aufgabe habe ich geschrieben, dass Schanz und Reichardt die selben Vorstellungen von Liedästethik teilen und sie Popularität eines musikalischen Werkes über dessen Kunstanspruch setzen, da von Schanz ja Einfachheit und der sogenannte "Volkston" jeder Komposition gefordert wird. Zu der Auffassung des anonymen Autors kann man Zelters Komposition zählen und wie gesagt.. ihre Haltung das Gegenteil: Popularität ist nicht mit bewusster schlichter und einfacher Kompositionsweise zu Verbinden und auch vor dem Hintergrund der Popularität sollte ein Kunstanspruch in der Komposition verfolgt werden. Meine eigene Meinung habe ich mit der des anonymen Autors gestüzt und noch kurz hinzugefügt, dass ich Musik als gleichwertiges Element der "Schönen Künste" sehe und sie ihren Ausdrucksgehalt daher nicht hinter der eines literarischen Textes zurückhalten sollte.
Die Hindemidth-Aufgabe habe ich gar nicht so genau angeguckt, da weder Fuge noch Ragtime mein Thema ist.
Hattet ihr auch schräge Taktstriche im Notentext?
Was habt ihr für ein Thema genommen und wie seit ihr damit zurechtgekommen?
Ich habe die Sachtextaufgabe, Vorschlag 2 oder so, über "Musik zwischen Kunstanspruch und Popularität" über die Erlkönigvertonung von Reichardt und Zelter, genommen. Fand die Klausur insgesamt ganz machbar.
Die Analyse war dabei bei mir zwar vom Gefühl her etwas oberflächlich und ungenau, dafür war fand ich die erste Aufgabe, die ja fast dieselbe Punktzahl umfasst ziehmlich einfach und zur letzten Aufgabe konnte man sich auch relativ leicht etwas aus den Fingern saugen. Ich habe zusammenfassend geschrieben, dass dieser Schanz (oder so) der Aufassung ist, dass die Musik bei einer Liedvertonung vorallem den Text in seiner Grundstimmung unterstützen und dessen Verbreitung begünstigen soll, eigene Interpretation und einen höheren Stellenwert der Musik lehnt Schanz in diesem Hinblick aber ab, und bezeichnet diese sogar als "dem Text schädlich". Der anonyme Autor hingegen nimmt den Standpunkt ein, dass eine Liedkomposition nach Schanz Auffassung "charakterlos" und "unbedeutend" sei, die Wirkung auf den Zuhörer nach mehrmaligem Hören sogar unzumutbar, da eine intensivere Auseinandersetzung mit dem Gesamtwerk nicht machbar ist. Musik und Poesie rückten in seinem Sinne eher zusammen, indem sich der Komponist der durchkomponierten Form bediene und die Musik über den Text hinausgehe.
Bei der letzten Aufgabe habe ich geschrieben, dass Schanz und Reichardt die selben Vorstellungen von Liedästethik teilen und sie Popularität eines musikalischen Werkes über dessen Kunstanspruch setzen, da von Schanz ja Einfachheit und der sogenannte "Volkston" jeder Komposition gefordert wird. Zu der Auffassung des anonymen Autors kann man Zelters Komposition zählen und wie gesagt.. ihre Haltung das Gegenteil: Popularität ist nicht mit bewusster schlichter und einfacher Kompositionsweise zu Verbinden und auch vor dem Hintergrund der Popularität sollte ein Kunstanspruch in der Komposition verfolgt werden. Meine eigene Meinung habe ich mit der des anonymen Autors gestüzt und noch kurz hinzugefügt, dass ich Musik als gleichwertiges Element der "Schönen Künste" sehe und sie ihren Ausdrucksgehalt daher nicht hinter der eines literarischen Textes zurückhalten sollte.
Die Hindemidth-Aufgabe habe ich gar nicht so genau angeguckt, da weder Fuge noch Ragtime mein Thema ist.
Hattet ihr auch schräge Taktstriche im Notentext?
Zuletzt bearbeitet von datachic am 20.04.2012 um 18:58 Uhr
Hallöchen Unglaublich , dass jemand hier auch die Aufgabe genommen hat.. Ich war eigentlich von Anfang an überzeugt, ich würde mich für die Gestaltungsaufgabe entscheiden, fand sie aber dann doch nicht ganz so prickelnd...
Ich habe das ähnlich verstanden wie du, habe da gar nichts wirklich hinzuzufügen. Warst du aber auch der Meinung,dass die Zelter-Vertonung mehr Kunstanspruch "hatte" als die von Reichardt? Ja oder? Fand nämlich Reichardt doch ziemlich trivial und viele gleiche Motive fanden sich in Begleitung und Melodie wieder.
Ich hab die Hindemith-Aufgabe sofort weggelegt!
Ich habe das ähnlich verstanden wie du, habe da gar nichts wirklich hinzuzufügen. Warst du aber auch der Meinung,dass die Zelter-Vertonung mehr Kunstanspruch "hatte" als die von Reichardt? Ja oder? Fand nämlich Reichardt doch ziemlich trivial und viele gleiche Motive fanden sich in Begleitung und Melodie wieder.
Ich hab die Hindemith-Aufgabe sofort weggelegt!
Die Hindemith-Aufgabe war ja wohl furchtbar gibr es überhaupt irgendjemanden der die gemacht hat?
Habe Zelter auch einen höheren Kunstanspruch zugewiesen, wegen deutender musikalischer Mittel wie der wechselnden Harmonik, und dem verklanglichten Schrei des Kindes.. ich fand insgesamt hätte die schubert-version in diesem hinblick aber mehr hergemacht, naja
ich glaube so viel konnte man da, gott sei dank, gar nicht falsch machen
Habe Zelter auch einen höheren Kunstanspruch zugewiesen, wegen deutender musikalischer Mittel wie der wechselnden Harmonik, und dem verklanglichten Schrei des Kindes.. ich fand insgesamt hätte die schubert-version in diesem hinblick aber mehr hergemacht, naja
ich glaube so viel konnte man da, gott sei dank, gar nicht falsch machen
Ja aber total ! Ich denke, die hat glaub ich ehrlich in NRW niemand genommen
Genau das mit dem verklanglichten Schrei hatte ich auch, Reichardt hatte da ja überhaupt keine Änderung in der Melodie etc. Das stimmt..
Ich hoffe du hast Recht Ich muss die Klausur relativ gut haben, sonst muss ich in die Nachprüfung:-(
Genau das mit dem verklanglichten Schrei hatte ich auch, Reichardt hatte da ja überhaupt keine Änderung in der Melodie etc. Das stimmt..
Ich hoffe du hast Recht Ich muss die Klausur relativ gut haben, sonst muss ich in die Nachprüfung:-(
oh man, ich habe ständig von homophonie/polyphonie gesprochen. ob das so richtig war?
bin davon ausgegangen dass der anonyme alleine schon weil er sagt er findet durchkomponierte lieder besser der zweiten vertonung zugehörig ist.
aber das die beiden autoren sich nicht wirklich widersprechen, also wirklich genau das gegenteil vom anderen sagen.
genau darauf bin ich dann in aufgabe 3 eingegangen, dass der kunstanspruch gar nicht definiert werden kann weil die schwerpunkte für jeden ja anders liegen. am liebsten hätte ich die sachen noch zu kitsch und kunst eingeordnet, aber das hat von der veröffentlichung der stücke nicht wirklich gepasst, sondern eher zur kammermusik.
wenn ich so lese was ihr geschrieben habt habe ich das gefühl ich habe einiges falsch verstanden bzw. nicht ausführlich genug behandelt :-/
obwohl ich es in Grundzügen genau so geschrieben habe, wie der Eröffner dieses Themas.
Dass die Popularität eben sehr viel ausmacht aber auch, dass es eigentlich auch Schanz' Absicht ist etwas zu veröffentlichen was populär wird und die wirkliche esthätik eher zweitrangig ist.
bin davon ausgegangen dass der anonyme alleine schon weil er sagt er findet durchkomponierte lieder besser der zweiten vertonung zugehörig ist.
aber das die beiden autoren sich nicht wirklich widersprechen, also wirklich genau das gegenteil vom anderen sagen.
genau darauf bin ich dann in aufgabe 3 eingegangen, dass der kunstanspruch gar nicht definiert werden kann weil die schwerpunkte für jeden ja anders liegen. am liebsten hätte ich die sachen noch zu kitsch und kunst eingeordnet, aber das hat von der veröffentlichung der stücke nicht wirklich gepasst, sondern eher zur kammermusik.
wenn ich so lese was ihr geschrieben habt habe ich das gefühl ich habe einiges falsch verstanden bzw. nicht ausführlich genug behandelt :-/
obwohl ich es in Grundzügen genau so geschrieben habe, wie der Eröffner dieses Themas.
Dass die Popularität eben sehr viel ausmacht aber auch, dass es eigentlich auch Schanz' Absicht ist etwas zu veröffentlichen was populär wird und die wirkliche esthätik eher zweitrangig ist.
Zuletzt bearbeitet von KellyC am 06.05.2012 um 18:20 Uhr