Wie ist das jetzt eigentlich mit den Fristen, wenn ich mir meine Klausuren ansehen will?
Einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Zuletzt bearbeitet von Die Maria am 29.12.2008 um 15:05 Uhr
__________________Was ist das?
Das, mein Freund, ist ein Bierkrug!
Solche Bierkrüge gibts?
Hm.
Ich will auch eins!
Aber du hattest doch schon einen ganzen Halben!
Das, mein Freund, ist ein Bierkrug!
Solche Bierkrüge gibts?
Hm.
Ich will auch eins!
Aber du hattest doch schon einen ganzen Halben!
Frohes Neues!
Ich glaube einsehen darfst du sie erst nach einem Jahr und mitnehmen nach 10 Jahren. Dann sollen sie nämlich verbrannt werden. Ich ruf am Ende dieses Schuljahres mal bei der Schule an und frag ob ich meine einsehen darf, so mach ich es denke ich.
Ich glaube einsehen darfst du sie erst nach einem Jahr und mitnehmen nach 10 Jahren. Dann sollen sie nämlich verbrannt werden. Ich ruf am Ende dieses Schuljahres mal bei der Schule an und frag ob ich meine einsehen darf, so mach ich es denke ich.
__________________devian (Julius)
nee die werden nicht verbrannt,die werden kleingehexelt gewaschen und zu klopapier verarbeitet hab ich bei galileo gesehen
naja wusst ichs doch klausuren sind fürn arsch
naja wusst ichs doch klausuren sind fürn arsch
Ach btw nur mal so ür das Protokoll:
Du kannste deine Klausur zwar nach einem jahr einsehen, willst du das Ergebnis allerdings anfechten, so ist dies nur innerhalb einer Einjahresfrist möglich. Den Fall gab es bei einer Bekannten. Der Anwalt sagte, dass er nach einem Jahr nichts mehr machen können.
Narrenfreiheit ftw, falls das so alles stimmt!
Du kannste deine Klausur zwar nach einem jahr einsehen, willst du das Ergebnis allerdings anfechten, so ist dies nur innerhalb einer Einjahresfrist möglich. Den Fall gab es bei einer Bekannten. Der Anwalt sagte, dass er nach einem Jahr nichts mehr machen können.
Narrenfreiheit ftw, falls das so alles stimmt!