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Blushy
Schüler | Nordrhein-Westfalen
vor 14 Tagen
Hey ihr Lieben, ich hätte mal eine Frage zur Erstellung des Studienberichtes, genauer zum fachmethodischen Aspekt.
Im Musterstudienbericht der Bezirksregierung Köln und auch Düsseldorf steht folgendes:
,, Methoden- (MK) und Handlungskompetenzen (HK)* Die individuell gesetzten Schwerpunkte sind anzukreuzen. Am Ende des Bildungsgangs müssen alle MK’s und HK’s angemessen erfüllt sein."
Zum einen frage ich mich, ob man zwingend Schwerpunkte ankreuzen muss, da ich das bisher bei keinem anderen Fach musste. Zum anderen bin ich mir unsicher, ob auch die Sach- und Urteilskompetenzen aufgeführt werden müssen. Bei allen anderen Fächern habe ich es getan, hier ist allerdings nur von den Methoden- und Handlungskompetenzen die Rede, was mich etwas verwirrt. unentschlossen
Falls jemand diesbezüglich mehr weiß, wäre ich unglaublich dankbar, wenn ihr dieses Wissen mit mir teilen könntet
Danke bereits im Voraus! smile
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