Das Bachelor-Beifach zielt auf die Vermittlung von Kenntnissen und Kompetenzen im Zivilrecht ab. Gegenstand des Beifachs sind die grundlegenden Regelungen der Rechtsbeziehungen unter Privaten, bei wahlweiser Einbeziehung des Rechts der abhängigen Beschäftigten, der familien- und erbrechtlichen Beziehungen oder des Wirtschaftsverkehrs. Neben den gesetzlichen Inhalten vermittelt das Beifach die Fähigkeit, juristische Fallgestaltungen im Zivilrecht eigenständig einer systemgerechten Lösung zuzuführen. Hierzu dienen die zivilrechtlichen Grundveranstaltungen des Staatsexamensstudiengangs, in denen nicht nur die erforderlichen Kenntnisse im materiellen Zivilrecht, sondern auch die Grundlagen der juristischen Falllösungstechnik vermittelt werden.
In einem besonderen Abschnitt des Beifachs werden der Umgang mit der juristischen Literatur und die richtige Art und Weise des wissenschaftlichen Zitierens vermittelt. Da jede Rechtsordnung eine zivilisatorische Kulturleistung darstellt und die einzelnen Rechtsvorschriften nur als geschichtlich gewachsene Regelungen verstanden werden können, deren Text und Inhalt zum Teil bereits sehr lange Zeit zurückreicht, werden überdies die historischen Vorbedingungen des Zivilrechts vermittelt, soweit diese für das Verständnis und die konkrete Anwendung des heute geltenden Rechts maßgeblich sind.
Schließlich vermittelt die Wahlpflicht-Spezialisierung in den Bereichen des Arbeitsrechts, des Familien- und Erbrechts oder des Handels- und Gesellschaftsrechts fundierte Spezialkenntnisse. Diese können für die Berufspraxis auch von Nicht-Volljuristen besonders relevant sein und ermöglichen es, im jeweiligen Teilbereich konkrete Problemgestaltungen zu bearbeiten.
(Quelle: Johannes Gutenberg Universität Mainz)
In einem besonderen Abschnitt des Beifachs werden der Umgang mit der juristischen Literatur und die richtige Art und Weise des wissenschaftlichen Zitierens vermittelt. Da jede Rechtsordnung eine zivilisatorische Kulturleistung darstellt und die einzelnen Rechtsvorschriften nur als geschichtlich gewachsene Regelungen verstanden werden können, deren Text und Inhalt zum Teil bereits sehr lange Zeit zurückreicht, werden überdies die historischen Vorbedingungen des Zivilrechts vermittelt, soweit diese für das Verständnis und die konkrete Anwendung des heute geltenden Rechts maßgeblich sind.
Schließlich vermittelt die Wahlpflicht-Spezialisierung in den Bereichen des Arbeitsrechts, des Familien- und Erbrechts oder des Handels- und Gesellschaftsrechts fundierte Spezialkenntnisse. Diese können für die Berufspraxis auch von Nicht-Volljuristen besonders relevant sein und ermöglichen es, im jeweiligen Teilbereich konkrete Problemgestaltungen zu bearbeiten.
(Quelle: Johannes Gutenberg Universität Mainz)